Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung von Drucksachen

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer verbindlichen Auftragsbestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über die Herstellung von Drucksachen.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Zu diesem Zweck hat der Auftraggeber seine Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Auf Wunsch kontrollieren wir Druckdaten des Kunden gegen eine Gebühr von 14,28 EUR brutto (12,00 EUR netto). Kosten für den Datencheck werden außerdem fällig, werden Dateifehler durch PINAX festgestellt. Werden Fehler nach Rechnungsstellung ? z.B. bei Neukunden mit Vorauskasse ? festgestellt, erheben wir die Kostenpauschale nachträglich.
Müssen Druckdaten durch uns nachbearbeitet werden, fallen Kosten von 17,85 EUR brutto (15,00 EUR netto) pro begonnener 15 Minuten an. Die Nachbearbeitung erfolgt nach Absprache bzw. mit dem Einverständnis des Auftraggebers.
Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Das gleiche gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen sind durch den Druck in Sammelformen unvermeidbar und können nicht reklamiert werden.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Drucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Drucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware bzw. der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Teilabrufe im Rahmen von langfristigen Aufträgen.
Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Auftragserteilung.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie stornieren können!
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 1 Werktag vor Druckunterlagenschluss ohne Angaben von Gründen zurückziehen. Gebühren werden nicht fällig. Wird die oben genannte Frist nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig.

7. Preise und Zahlungen
Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei langfristigen Vereinbarungen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbartem Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Erbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR vereinbart.

8. Nutzungsrecht
Der Verlag ist, soweit nichts anderes vereinbart, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Drucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Er ist berechtigt, die Drucksache in jeder Form und Anzahl zur eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

9. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unser Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Sitz unserer Firma.

Allgemeine Geschäftsbedingungen CityCards-Verband:

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die  Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Herstellung und/oder den Vertrieb von Werbedrucksachen.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die  Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der  Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung
eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluss, bei reinen Distributionsaufträgen
14 Tage vor Beginn der Verteilung bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in
Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können!
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen!
Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Distribution unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Kampagnenstart zum Freitag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Donnerstag erfolgen).

PINAX Werbemedien

Budapester Str. 37
Tel. 0381 24 24 40
post@pinax.net